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Rote und weiße Warnschilder für LKWs, Anhänger und Gefahrguttransporte

Rot-weißes Warnschild für LKW, Anhänger und Gefahrguttransport
Laut StVO müssen auch abgestellte Fahrzeuge mit Warnschildern gekennzeichnet werden, wenn sie innerorts abgestellt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Wohnwagen und Fahrzeuge mit Anhänger. Warnschilder zur Markierung geparkter Fahrzeuge sind sowohl stationär als auch klappbar erhältlich und verfügen über eine reflektierende Folienbeschichtung gemäß DIN-Norm 67520. Alternativ zu reflektierenden Warnschildern liefern wir Ihnen auf Wunsch auch Nachtparkschilder mit Hochleistungsreflektoren. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für überlange und überbreite Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft die Verwendung rot-weißer Warnschilder nach DIN-Norm 11030 vor. Rot-weiße Warnschilder dienen zur Blockierung überhängender Ladung und sind durch rot-weiße Streifen gekennzeichnet. Beachten Sie, dass die Streifenzeichnung immer nach außen und unten zeigen sollte, sodass das rote Dreieck in der äußeren oberen Ecke des Warnschilds für Überbreite sichtbar ist.

 

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